Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher bestehende Modell
der Jobcenter für verfassungswidrig erklärt und verlangt eine Neuregelung. Kern
des Streits ist die Frage, ob die Vermittlung, Betreuung und Verwaltung von
Arbeitssuchenden von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam
vorgenommen werden darf.
Nach aktuellen Planungen der Bundesregierung wird wieder eine getrennte Aufgabenwahrnehmung favorisiert. „Dies hätte für Arbeitssuchende eine verstärkte Bürokratie durch mehr zuständige Verwaltungseinheiten zur Folge. Treptow-Köpenick sollte sich in die Diskussion einschalten, weil der Bezirk die längste Erfahrung in der Kooperation hat. Bereits im Alt-Bezirk Köpenick wurde im Jahr 2000 das ,Kölner Modell’ eingeführt, mit dem das damalige Arbeitsamt zusammen mit dem Sozialamt gemeinsam tätig war, um Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen. Das Modell wurde auf Treptow-Köpenick ausgeweitet. Diese Arbeit hat sich bewährt: für die Arbeitssuchenden, denen mit weniger bürokratischen Hemmnissen mehr geholfen wurde und für die Verwaltung, die besser arbeiten konnte“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Oliver Igel. „Wir haben deshalb einen Antrag in die BVV eingebracht, die Mitgliedschaft des Bezirksamtes innerhalb der Trägervertretung des Jobcenters zu nutzen, um dort auf die Folgen einer geplanten getrennten Aufgabenwahrnehmung bei der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen hinzuweisen und eine gemeinsame Positionierung zu erarbeiten, wie weiterhin Hilfen aus einer Hand gewährt werden können. Ziel sollte sein, für einen Weg zu einer weiterhin gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu werben. Entsprechende Vorschläge liegen dazu bereits auf dem Tisch. Auch hier könnte die Trägervertretung eine Bewertung aus Praxis-Sicht vornehmen und auf die Konsequenzen auf die eigene Arbeit hinweisen“, sagte Oliver Igel.
Kontakt:
Oliver
Igel, Fraktionsvorsitzender
Telefon:
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