Traditionellen Ausflugsort Rübezahl sichern und weiterentwickeln

Stand: Mai 2009 | Positionspapier als PDF

Seit mehr als 100 Jahren ist Rübezahl ein beliebter und traditioneller Ausflugs- und Erholungsort am Müggelsee und wir wollen, dass dies so bleibt.

Der Standort Rübezahl ist derzeit planungsrechtlich nicht gesichert. Eine Sicherung und Entwicklung des Ausflugstandortes ist nur über einen Bebauungsplan möglich. Da das Gebiet in den 90er Jahren als Waldfläche in den Berliner Flächennutzungsplan ausgewiesen wurde, bedurfte es einige Jahre Anstrengungen von Seiten des Bezirkes, der Senatsverwaltungen und des Investors die Voraussetzungen für den Erhalt des Ausflugsortes zu schaffen. Nach der Erstellung der Gesamtkonzeption Müggelsee – Langer See – Dämeritzsee, die die Entwicklungsmöglichkeiten für Naherholung und Tourismus untersucht und einer Machbarkeitsstudie Rübezahl, wurde der Berliner Flächennutzungsplan geändert und der Standort Rübezahl in die bezirkliche Tourismuskonzeption integriert.

Der heutige Eigentümer, die Müggelseeterrassen GmbH, hat in den letzten Jahren bereits mit der Angebotserweiterung (Eishalle, Strandbiergarten) und mit dem Abbruch der leer stehenden ehemaligen Gaststätte begonnen.

Wir unterstützen die Entwicklung des Ausflugsortes Rübezahl mit folgenden Aspekten:

-          Sicherung der Nutzung der Gaststätte Rübezahl mit Strandbar

-          Sicherung des Uferweges, des Spielplatzes und des Europaradweges für die Allgemeinheit

-          Sicherung und Erweiterung des sportlichen Angebotes für die Allgemeinheit

-          Erweiterung des Angebotes um Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste mit Erholungsschwerpunkt (die Umwandlung in Eigentumswohnungen ist rechtssicher auszuschließen).

-          Die gesamte Entwicklung muss sich in die Landschaft integrieren, die Flächenversiegelung soll möglichst gering sein und den ehemaligen Versiegelungsgrad nicht überschreiten.

Rübezahl muss weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar sein als Naherholungs-, Freizeit- und Tourismusstandort unter Beachtung des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes. Dafür bedarf es der Sicherung über einen Bebauungsplan.

 Mai 2009