Der Ältestenrat wird von der BVV in ihrer ersten Sitzung gebildet. Er besteht aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter, den Fraktionsvorsitzenden und einer von der BVV zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern aus den Fraktionen. Die Fraktionen erhalten im Ältestenrat einen ihrer Stärke entsprechenden Anteil, wobei der Vorsteher und sein Stellvertreter auf die Stellen derjenigen Fraktion angerechnet werden, der sie angehören.
Der Vorsteher führt den Vorsitz in den Tagungen des Ältestenrates und legt ihm die Tagesordnung für die Sitzung der BVV vor. Der Ältestenrat beschließt diese mit einfacher Mehrheit und verständigt sich darauf, welche Tagesordungspunkte in die Konsensliste aufgenommen werden können, sodass diese auf der BVV-Sitzung nicht noch einmal debattiert werden müssen.
Die SPD stellt drei Mitglieder des Ältestenrates:
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